Steuerhinterziehung Köln · § 370 AO · Selbstanzeige · Direkt an der Kölner Stadtgrenze

Steuerhinterziehung Köln —
Verteidigung durch Fachanwalt für Steuerrecht

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO betrifft Steuerrecht und Strafrecht zugleich. Bei Yendi & Partner arbeiten Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Kanzlei zusammen — für eine fundierte Verteidigung und eine sorgfältig ausgearbeitete Selbstanzeige in Köln und im gesamten Rheinland.

Kostenfreies Erstgespräch unter Mandatsgeheimnis · Beratung auch auf Türkisch

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Yener Yendi — Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht & Verkehrsrecht

Niyazi Kanbur — Steuerberater · Wirtschaftsprüfer
Steuerstrafrecht & Selbstanzeige aus einer Hand · Yendi & Partner, Pulheim / Köln

Steuerhinterziehung in Köln: Steuerrecht und Strafrecht aus einer Hand

Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung dreht sich um Buchführung, Bilanzen, Schätzungen des Finanzamts und komplexe steuerrechtliche Fragen — und zugleich um strafrechtliche Verteidigung. Wer nur einen Strafverteidiger beauftragt, dem fehlt oft das steuerliche Fundament. Wer nur den Steuerberater einbindet, kann in einem Strafverfahren nicht als Verteidiger auftreten.

Yendi & Partner verbindet beide Disziplinen unter einem Dach:

  • Fachanwalt für Steuerrecht — Verteidigung auf Basis fundierter steuerrechtlicher Kenntnis
  • Steuerberater (DATEV) — eigenständige Analyse von Buchführung und Schätzungsgrundlagen
  • Wirtschaftsprüfer — Beurteilung von Bilanzen und Jahresabschlüssen im Verfahrenskontext
  • Beratung auf Türkisch — vollständige Mandatsführung für türkischsprachige Mandanten aus dem Kölner Raum

Was ist Steuerhinterziehung nach § 370 AO?

Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn gegenüber der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Erfasst sind vorsätzliche Taten; die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO ist als Ordnungswidrigkeit gesondert geregelt.

Eine feste Bagatellgrenze kennt das Gesetz nicht — strafbar ist die Tat bereits ab einem verkürzten Betrag von einem Euro, und auch der Versuch ist strafbar. Für das Strafmaß ist der hinterzogene Betrag jedoch ein zentraler Maßstab.

Häufige Erscheinungsformen in der Praxis Nicht erklärte Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen), unvollständige Umsatzsteuer­voranmeldungen, Scheinrechnungen und Vorsteuererschleichung, verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs sowie nicht deklarierte Auslandskonten, die über den automatischen Informationsaustausch (CRS) an die deutschen Finanzbehörden gemeldet werden.

Strafrahmen und Verjährung bei Steuerhinterziehung

Die Gerichte wenden den Strafrahmen des § 370 AO bundeseinheitlich an — auch das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln. Die folgende Übersicht fasst die gesetzlichen Grundlagen zusammen; die konkrete Strafe hängt stets vom Einzelfall ab (Betrag, Dauer, Vorsatzgrad, Nachzahlung, Vorleben). Eine ausführliche Einordnung des Strafmaßes nach hinterzogenem Betrag finden Sie in unserem Ratgeber Steuerhinterziehung: Strafe & Verjährung.

Tatbestand / GrundlageMaßstabRechtsfolge
Grundtatbestand § 370 Abs. 1 AOAb 1 Euro VerkürzungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwerer Fall § 370 Abs. 3 AORegelbeispiel ab 50.000 EuroFreiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Strafzuschlag § 398a AO (bei Selbstanzeige)Ab 25.000 Euro je Tat10–20 % Zuschlag auf den hinterzogenen Betrag + Nachzahlung
Hinterziehungszinsen § 235 AO6 % p. a. auf den hinterzogenen Betrag
Strafrechtliche Verjährungeinfach / besonders schwer5 Jahre bzw. 15 Jahre
Steuerliche Festsetzungsverjährung § 169 AObei Hinterziehung10 Jahre — Nachforderung auch nach Strafverjährung möglich

Wichtig ist die Unterscheidung: Selbst wenn die strafrechtliche Verfolgung verjährt ist, kann das Finanzamt über die zehnjährige Festsetzungsverjährung noch Steuern nachfordern. Beide Ebenen müssen getrennt geprüft werden.

Was bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung sinnvoll ist

1

Schweigerecht wahrnehmen

Sobald ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist, besteht ein uneingeschränktes Schweigerecht. Angaben zur Sache sollten erst nach anwaltlicher Beratung erfolgen — auch gegenüber Prüfern und Fahndern.

2

Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung

Über die Verteidigung wird Akteneinsicht genommen. Wir arbeiten den Sachverhalt buchhalterisch vollständig auf, um Schätzungen des Finanzamts zu überprüfen und, wo möglich, zu korrigieren.

3

Verteidigungsstrategie und Verfahrensziel

Je nach Sachlage kommen eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO, ein Strafbefehl oder die Verteidigung in der Hauptverhandlung in Betracht. Eine vollständige Nachzahlung wirkt sich regelmäßig günstig aus.

4

Steuerliches Parallelverfahren koordinieren

Neben dem Strafverfahren läuft das steuerliche Festsetzungsverfahren (Einspruch, Finanzgericht Köln). Beide Verfahren führen wir aufeinander abgestimmt — ohne Informationsverlust zwischen Steuer- und Strafrecht.

Selbstanzeige nach § 371 AO — der gesetzliche Weg zur Straffreiheit

Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige

Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist der gesetzlich vorgesehene Weg zurück in die Steuerehrlichkeit, bevor die Tat entdeckt wird. Damit sie strafbefreiend wirkt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollständigkeit: Alle unverjährten Steuerjahre müssen vollständig nacherklärt werden
  • Rechtzeitigkeit: Keine Sperrwirkung durch Prüfungsanordnung, Verfahrenseinleitung oder Tatentdeckung
  • Fristgerechte Nachzahlung: Hinterzogene Steuer innerhalb der gesetzten Frist
  • Hinterziehungszinsen (§ 235 AO): 6 % p. a. auf den hinterzogenen Betrag
  • Strafzuschlag (§ 398a AO): ab 25.000 Euro je Tat zusätzlich 10–20 %

Eine unvollständige Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Vertiefende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Selbstanzeige § 371 AO: Chancen und Grenzen sowie auf der Seite Steuerstrafrecht Köln zum Ablauf des Verfahrens und den zuständigen Behörden.

Zuständige Behörden im Raum Köln

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln: zuständig für Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren im Großraum Köln/Aachen; ermittelt eigenständig oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft Köln: übernimmt Verfahren bei schwerem Tatverdacht und entscheidet über Anklage oder Einstellung.

Amtsgericht und Landgericht Köln: zuständig für die gerichtliche Verhandlung, abhängig von Schwere und hinterzogenem Betrag.

Finanzgericht Köln: zuständig für das steuerliche Parallelverfahren (Steuerfestsetzung, Einspruch).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zum Steuerstrafrecht und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Ihren konkreten Fall beraten wir Sie persönlich.

Häufige Fragen — Steuerhinterziehung Köln

Ab wann ist Steuerhinterziehung strafbar?

Steuerhinterziehung nach § 370 AO liegt vor, wenn dem Finanzamt gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt werden. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht — strafbar ist die Tat bereits ab einem verkürzten Betrag von einem Euro. Auch der Versuch ist strafbar.

Wie hoch ist die Strafe für Steuerhinterziehung?

Der Grundtatbestand nach § 370 Abs. 1 AO sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen — insbesondere ab 50.000 Euro nach § 370 Abs. 3 AO — beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre. Die konkrete Strafe hängt von Betrag, Dauer, Vorsatzgrad und Nachzahlung ab.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Die strafrechtliche Verjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen fünfzehn Jahre. Die steuerliche Festsetzungsverjährung beträgt bei Hinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO) — das Finanzamt kann also auch dann noch Steuern nachfordern, wenn die Strafverfolgung bereits verjährt ist.

Kann ich durch eine Selbstanzeige straffrei werden?

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist, rechtzeitig vor der Tatentdeckung erfolgt und die hinterzogenen Steuern samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Ab 25.000 Euro je Tat kommt ein Strafzuschlag nach § 398a AO hinzu. Eine unvollständige Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend.

Was kostet ein Anwalt für Steuerhinterziehung in Köln?

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung, abhängig von Verfahrensstand und Komplexität. Das telefonische Erstgespräch (ca. 15 Min.) ist kostenfrei und unterliegt dem Mandatsgeheimnis. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir transparent im ersten Gespräch.

Ich habe Post vom Finanzamt für Steuerstrafsachen Köln — was tun?

Sobald ein Verfahren eingeleitet ist, gilt Ihr Schweigerecht. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie beraten wurden, und lassen Sie Akteneinsicht nehmen. Eine frühe anwaltliche Begleitung ist sinnvoll, weil sich der Verfahrensausgang häufig in der Anfangsphase entscheidet. Sie erreichen uns unter 02238 965080.

Vorwurf der Steuerhinterziehung in Köln?

Sprechen Sie vertraulich mit uns — kostenfrei und unter Mandatsgeheimnis. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Kanzlei, direkt an der Kölner Stadtgrenze.

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