Steuerstrafverfahren in Köln werden von der STRAFA Köln, der Staatsanwaltschaft Köln, dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln geführt. Wer dort bestehen will, braucht einen Verteidiger, der Strafrecht und Steuerrecht in der gleichen Tiefe beherrscht. Yendi & Partner bringt beides — für Köln und das gesamte Rheinland.
Kostenfreies Erstgespräch unter Mandatsgeheimnis · Direkt an der Kölner Stadtgrenze, Pulheim
Jetzt vertraulich beraten lassen → 02238 965080Steuerstrafverfahren der STRAFA Köln und der Staatsanwaltschaft Köln drehen sich um Buchführung, Bilanzierung, Schätzungen des Finanzamts und komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge. Wer als Kölner Mandant nur einen Strafverteidiger engagiert, dem fehlt das steuerliche Rüstzeug. Wer nur den Steuerberater schickt, darf vor dem Landgericht Köln nicht einmal auftreten.
Yendi & Partner vereint unter einem Dach, was in Köln sonst über mehrere Kanzleien koordiniert werden muss:
Die häufigste Schwachstelle in Kölner Steuerstrafverfahren: Strafverteidiger und Steuerberater koordinieren sich schlecht — weil sie verschiedene Kanzleien sind. Bei uns liegt beides in einer Hand.
Vertretung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die STRAFA Köln bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht Köln. Akteneinsicht, Schweigepflichtberatung, Einstellungsanträge §§ 153, 153a StPO.
Vollständige Ausarbeitung der Selbstanzeige für alle unverjährten Steuerjahre. Koordination mit dem Finanzamt Bergheim (Kanzlei-Zuständigkeit) und den Kölner Finanzämtern. Fristgerechte Nachzahlung inklusive Zinsen nach § 235 AO.
Begleitung bei Betriebsprüfungen der Kölner Finanzämter ab dem ersten Termin. Wenn der Prüfer an die STRAFA Köln abgibt, übernehmen wir sofort die Strafverteidigung — ohne Übergabeverlust.
Die STRAFA Köln führt Steuerfahndungen für ganz NRW durch. Wir vertreten bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Steuerfahnder. Schweigepflicht gilt — wir sichern sie.
Umsatzsteuerbetrug, Karussellgeschäfte, Scheinrechnungen und Vorsteuererschleichung — häufig von der STRAFA Köln im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Köln verfolgt. Wir kennen die Ermittlungsstrukturen.
Nicht deklarierte Auslandskonten und CRS-Meldungen werden automatisch an die NRW-Finanzbehörden weitergeleitet. Wir erarbeiten die vollständige Selbstanzeige — bevor das Finanzamt die Tatentdeckung meldet.
Die Kölner Gerichte — Amtsgericht Köln und Landgericht Köln — wenden den Strafrahmen nach § 370 AO bundeseinheitlich an. In Köln ist wegen der Wirtschaftsstärke des Raums die Streubreite der Fälle besonders groß: von Kleinstbeträgen bei Selbständigen bis zu milliardenschweren Umsatzsteuerkarussellen.
| Tatbestand | Hinterzogener Betrag | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Grundtatbestand § 370 Abs. 1 AO | Ab 1 Euro | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
| Besonders schwerer Fall § 370 Abs. 3 AO | Ab 50.000 Euro | Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre |
| Bandenmäßige Steuerhinterziehung | Unabhängig vom Betrag | Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre |
| § 398a AO — Strafzuschlag statt Strafe | Ab 25.000 Euro je Tat | 10–20 % Zuschlag auf hinterzogenen Betrag + Nachzahlung |
| Verjährungsfrist | — | 5 Jahre (Regelfall), 15 Jahre bei besonders schweren Fällen |
Das Verfahren beginnt meist durch Kontrollmitteilungen, automatisierte Datenabgleiche (CRS, Kapitalertragsdaten), Anzeigen oder den Übergang aus einer Betriebsprüfung. Die STRAFA Köln teilt dem Betroffenen die Einleitung schriftlich mit. Ab diesem Moment gilt uneingeschränkt das Schweigerecht — nehmen Sie es wahr.
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln analysiert Buchführung, Kontoauszüge, Kassenaufzeichnungen und externe Datenquellen. Wir sichern die Akteneinsicht und arbeiten den Sachverhalt buchhalterisch vollständig auf, um Schätzungen des Finanzamts zu widerlegen oder zu korrigieren.
Bei schwerem Tatverdacht übergibt die STRAFA Köln das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Köln. Diese kann Durchsuchungen und Beschlagnahmen beim Amtsgericht Köln beantragen. Bei einer Durchsuchung: Türen öffnen, keine Erklärungen abgeben, Durchsuchungsanordnung anfordern und sofort uns anrufen.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft Köln: Einstellung (§§ 153, 153a StPO), Strafbefehl oder Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht Köln. Durch enge Kooperation, vollständige Sachaufklärung und Nachzahlung gelingt in Kölner Steuerstrafverfahren häufig eine Einstellung — unser vorrangiges Ziel.
Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist Ihr einziger gesetzlicher Weg zurück in die Steuerehrlichkeit, bevor die STRAFA Köln oder das Finanzamt Ihre Tat entdeckt. Fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Eine unvollständige Selbstanzeige ist keine Selbstanzeige — sie bleibt strafrechtlich wirkungslos und zeigt der STRAFA Köln gleichzeitig, wo sie suchen soll. Lassen Sie die Ausarbeitung nur durch Fachleute durchführen, die beide Dimensionen beherrschen: Steuerrecht und Strafrecht.
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln (STRAFA Köln): Zuständig für Steuerfahndung und Steuerstrafverfahren für den Großraum Köln/Aachen. Ermittelt eigenständig oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln.
Staatsanwaltschaft Köln: Übernimmt Steuerstrafverfahren bei schwerem Tatverdacht. Beantragt Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Köln. Entscheidet über Anklage oder Einstellung.
Amtsgericht Köln: Zuständig für Steuerstrafverfahren bis zu einem bestimmten Strafmaß (bis 4 Jahre). Verhandelt Strafbefehle und kleine bis mittlere Steuerstrafverfahren.
Landgericht Köln: Zuständig für schwere Steuerstrafverfahren, besonders schwere Fälle nach § 370 Abs. 3 AO und Verfahren mit erheblichem hinterzogenen Betrag.
Finanzgericht Köln: Für das steuerrechtliche Parallelverfahren (Steuerfestsetzung, Einspruch) zuständig — wir führen beide Verfahren koordiniert.
Ja. Je nach Schwere und Betrag ist das Amtsgericht Köln oder das Landgericht Köln zuständig. Wir vertreten an beiden Gerichten — vom ersten Ermittlungsverfahren durch die STRAFA Köln bis zur Hauptverhandlung.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln (STRAFA Köln) führt steuerstrafrechtliche Ermittlungen durch. Es analysiert Buchführung und externe Daten, übergibt bei schwerem Verdacht an die Staatsanwaltschaft Köln, die Durchsuchungen beantragen kann. Wir begleiten von der Akteneinsicht bis zum Abschluss.
Unser Standort Pulheim, Venloer Straße 87, liegt direkt an der Kölner Stadtgrenze — über die Venloer Straße nach Köln-Bocklemünd und Ehrenfeld ca. 10–15 Minuten ins Zentrum. Die meisten Steuerstrafmandate führen wir vollständig digital durch.
Vergütung nach RVG oder Honorarvereinbarung, abhängig von Komplexität und Verfahrensstand. Das telefonische Erstgespräch (ca. 15 Min.) ist kostenfrei und unterliegt dem Mandatsgeheimnis. Wir erläutern die Kosten transparent im ersten Gespräch.
Ja. Unterlagen übermitteln Sie per verschlüsseltem Dateitransfer. Wir analysieren alle unverjährten Steuerjahre, erarbeiten die Selbstanzeige und koordinieren mit den zuständigen Finanzämtern — vollständig digital und ohne Anfahrt nach Pulheim.
Noch am selben Werktag. Bei Durchsuchungsbeschluss oder Vorladung durch STRAFA Köln: sofort. Rufen Sie 02238 965080 an — bis zum Erscheinen des Prüfers muss die rechtliche Begleitung sichergestellt sein.
Steuerstrafverfahren der STRAFA Köln sind zeitkritisch. Jede Stunde ohne Verteidiger kann entscheidend sein. Sprechen Sie vertraulich mit uns — kostenlos und unter Mandatsgeheimnis.
Jetzt vertraulich beraten lassen → 02238 965080