Das Finanzamt hat einen falschen Steuerbescheid erlassen? Eine Betriebsprüfung kündigt sich an? Verdacht auf Steuerhinterziehung? Als Fachanwalt für Steuerrecht in Köln und Pulheim kennen wir die zuständigen Finanzämter und das Finanzgericht Köln aus jahrelanger Praxis. Wir handeln schnell und diskret.
Kostenfreies Erstgespräch · Reaktion meist noch am selben Werktag · Absolute Diskretion.
Jetzt Bescheid/Beschluss einsenden → 02238 965080⚠️ Achtung Frist: Nach Erhalt eines Steuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen (§ 355 AO). Danach wird der Bescheid bestandskräftig — auch wenn er falsch ist. Schicken Sie uns den Bescheid sofort: info@yendi-partner.de
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer — wir prüfen jeden Steuerbescheid der Kölner Finanzämter und des Finanzamts Bergheim auf Fehler und legen fristgerecht Einspruch ein. In vielen Fällen lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an? Wir bereiten Sie professionell vor, sind bei jedem Prüfungstermin dabei und verhandeln mit dem Prüfer. Ziel: maximale Schadensminimierung und Wahrung Ihrer Rechte gegenüber den Kölner Finanzämtern und dem Finanzamt Bergheim.
Steuerhinterziehung, Schwarzgeld, unversteuerte Einkünfte — die strafbefreiende Selbstanzeige ist der einzige Weg, einer Strafverfolgung zu entgehen. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht begleiten wir den gesamten Prozess diskret und effektiv.
Wenn der Einspruch beim Finanzamt scheitert, folgt die Klage beim Finanzgericht Köln. Wir vertreten Mandanten aus Köln, Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis vor dem FG Köln — in Fragen der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Geschäftsführer einer GmbH können persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft haften. Wir prüfen das Haftungsrisiko, begleiten Haftungsbescheide und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt Köln und dem zuständigen Amtsgericht.
Umsatzsteuernachzahlungen, Vorsteuerabzug abgelehnt, Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b UStG) — wir vertreten Unternehmer gegenüber den Kölner Finanzämtern und der Steuerfahndung bei USt-Verfahren.
Zuständige Behörden in Köln & Pulheim: Finanzamt Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Süd, Köln-West · Finanzamt Bergheim (zuständig für Pulheim, Frechen, Kerpen) · Finanzgericht Köln (Rechtsmittelgericht) · Steuerfahndung Köln · Zentralstelle für Finanzkontrolle NRW
Nach Ablehnung des Einspruchs bleibt die Klage beim Finanzgericht Köln. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und erheben bei Aussicht auf Erfolg Klage. In der Zwischenzeit kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung (Aussetzung der Vollziehung — AdV) beantragt werden, sodass Sie die strittigen Steuerbeträge zunächst nicht zahlen müssen.
Betriebsprüfungen des Finanzamts Bergheim (für Pulheim, Frechen, Kerpen, Erftstadt) verlaufen oft intensiver als erwartet. Als ortsansässige Kanzlei kennen wir die Gepflogenheiten des FA Bergheim und begleiten die Prüfung von Anfang an: Vorbereitung der Unterlagen, Anwesenheit bei allen Prüfungsterminen, Verhandlung des Schlussberichts. Ziel ist immer ein für Sie vorteilhaftes Ergebnis.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) ist nur dann wirksam, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt eingereicht wird. Unvollständige Selbstanzeigen können sogar strafverschärfend wirken. Wir erstellen die Selbstanzeige nach strengen Qualitätsvorgaben — gegenüber dem zuständigen Finanzamt Köln oder Bergheim und, falls nötig, der Steuerfahndung. Absolute Diskretion ist selbstverständlich.
Häufige Fehler des Finanzamts: Nicht berücksichtigte Betriebsausgaben, falsch berechnete Abschreibungen, Nichtanerkennung von Verlustvorträgen, fehlerhafte USt-Berechnung. Wir prüfen jeden Bescheid der Kölner Finanzämter vollständig und legen Einspruch ein, wenn Fehler vorliegen — schnell und fristgerecht.
Ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung führt zu einer Vorstrafe, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen angefochten wird. Wir legen sofort Einspruch ein und vertreten Sie im anschließenden Strafverfahren — vor dem Amtsgericht Köln, dem Landgericht Köln oder, in schweren Fällen, vor dem Oberlandesgericht Köln.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Postversand gilt der Bescheid als am dritten Tag nach Aufgabe bekannt gegeben. Versäumte Fristen können in Ausnahmefällen durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) geheilt werden — aber verlassen Sie sich nie darauf. Schicken Sie uns den Bescheid sofort.
Ja — Steuerpflichtige haben eine Mitwirkungspflicht (§ 200 AO). Aber nicht alles muss sofort herausgegeben werden, und es gibt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die wir kennen und schützen. Mit anwaltlicher Begleitung von Anfang an laufen Betriebsprüfungen für Sie deutlich günstiger ab.
Grundsätzlich verjähren Steueransprüche nach 4 Jahren (§ 169 AO), bei Steuerhinterziehung nach 10 Jahren. Das bedeutet: Das Finanzamt kann bis zu 4 (oder 10) Jahre zurück prüfen. Je nach Größe des Unternehmens gibt es Prüfungsturnus-Regelungen — bei Großbetrieben sogar durchgehende Anschlussprüfungen.
Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ vereinbaren wir gerne ein Stundenhonorar. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir das für Sie in Frage kommende Modell transparent und ohne Überraschungen.
Ja — der Einspruch ist zunächst kostengünstig und verhindert die Bestandskraft. Wir prüfen den Bescheid genau und ziehen den Einspruch zurück, wenn er unbegründet ist. Wird der Einspruch zurückgezogen, trägt in der Regel jede Seite ihre eigenen Kosten — für Sie also kein finanzielles Risiko.
Steuerbescheid, Betriebsprüfung, Selbstanzeige oder Steuerstrafrecht — kontaktieren Sie uns sofort. Das kostenfreie Erstgespräch klärt Ihre Situation und Optionen.
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