Familienrechtliche Fragen berühren das Persönlichste — und haben oft erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen. Wir begleiten Sie diskret, zielgerichtet und aus einer Hand.
Kostenfreies Erstgespräch · Pulheim & Köln
Erstgespräch anfragen → 02238 965080Familienrechtliche Entscheidungen — Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Hausübertragung — haben regelmäßig steuerliche Konsequenzen, die bei Yendi & Partner von Anfang an mitgedacht werden.
Familienrecht ist mehr als Scheidungsrecht. Es umfasst Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Eheverträge. Wir begleiten Sie in jeder Phase — von der ersten Beratung bis zur vollständigen Regelung aller Folgesachen.
Begleitung der einvernehmlichen und streitigen Scheidung: Trennung, Scheidungsantrag, Anhörungstermin, Scheidungsbeschluss. Wir koordinieren alle Folgesachen in einem Verfahren.
Berechnung und Durchsetzung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle: Grundbedarf, Sonderbedarf, Mehrbedarf — tituliert und vollstreckbar.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt: Berechnung, Befristung und Begrenzung nach §§ 1569 ff. BGB — mit Blick auf die steuerliche Absetzbarkeit (Realsplitting).
Berechnung des Zugewinns beider Ehegatten, Berücksichtigung von Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensvermögen — Einigung oder Klage vor dem Familiengericht.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, Umgangsregelung — im Wohl des Kindes, einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung.
Gestaltung von Eheverträgen: Modifikation des Zugewinnausgleichs, Unterhaltsregelungen, Gütertrennung — notariell beurkundet, steuerlich optimiert.
Eine Scheidung in Deutschland ist nur durch einen Rechtsanwalt möglich — beide Parteien können denselben Anwalt nicht gemeinsam beauftragen (Anwaltszwang, nur ein Antragsteller braucht zwingend einen Anwalt).
Beide Eheleute müssen mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben. Getrennt bedeutet: keine gemeinsame Haushaltsführung, keine eheliche Lebensgemeinschaft. Das Trennungsjahr kann auch in der gemeinsamen Wohnung abgeleitet werden, wenn die Haushaltsführung tatsächlich aufgeteilt ist.
Scheidungskosten sind seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Jedoch gibt es weiterhin steuerliche Gestaltungsspielräume: Realsplitting beim Ehegattenunterhalt, steueroptimierte Übertragung der gemeinsamen Immobilie (§ 23 EStG — 10-Jahres-Frist), und Unternehmensvermögen im Zugewinnausgleich. Wir ziehen den Steuerberater frühzeitig hinzu.
Voraussetzung: 1 Jahr Trennung. Ablauf: Scheidungsantrag beim Familiengericht (Anwaltszwang), Zustellung, Anhörung, Scheidungsbeschluss. Einvernehmliche Scheidungen sind günstiger und schneller. Wir begleiten Sie von der Trennung bis zum rechtskräftigen Beschluss.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils — gestaffelt nach Altersstufen. Zusätzlich gibt es Sonderbedarf (Krankheit) und Mehrbedarf (Kita, Nachhilfe). Wir berechnen Ihren konkreten Unterhaltsanspruch.
Der Zugewinnausgleich gleicht den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs aus. Wer mehr Zugewinn hatte, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz. Erbschaften bleiben grundsätzlich ausgleichsfrei. Unternehmensvermögen erfordert besondere Bewertung.
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (ca. 3 Nettomonatsgehälter beider Eheleute). Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Optionen: Verkauf und Erlösteilung, Übernahme durch einen Ehegatten gegen Ausgleich, oder Teilungsversteigerung. Steuerlich wichtig: die 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG und mögliche Grunderwerbsteuer bei Übertragung. Wir ziehen den Steuerberater frühzeitig ein.
Ein Ehevertrag ist sinnvoll bei Unternehmensvermögen, stark unterschiedlichen Vermögenssituationen oder dem Wunsch nach Gütertrennung. Er muss notariell beurkundet werden. Wir gestalten den Vertrag rechtssicher und steuerlich optimiert.
Von der Trennung bis zur vollständigen Regelung aller Folgesachen — kostenfreies Erstgespräch.
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