Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kämpfen wir für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, die Reduzierung von Bußgeldern und Punkten sowie für Ihre Ansprüche nach einem Unfall — schnell, kompetent und erfahren.
Kostenfreies telefonisches Orientierungsgespräch — unverbindlich, ohne Verpflichtung.
Beratung anfragen →Im Verkehrsrecht gibt es oft kurze Fristen: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Wer den Führerschein nicht verlieren will, muss sofort handeln. Yener Yendi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und kennt alle Stellschrauben.
Verteidigung gegen Fahrerlaubnisentzug (MPU-Anordnung) und Fahrverbot — Prüfung auf Verfahrensfehler, Verjährung, Messtoleranz und Verwertbarkeit der Beweise.
Einspruch gegen Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Handynutzung am Steuer und anderen Ordnungswidrigkeiten. Häufig sind Messfehler oder Formfehler angreifbar.
Beratung zu Punktestand, Tilgungsfristen und Fahreignungsregister. Strategie zur Vermeidung des Führerscheinentzugs bei drohendem 8-Punkte-Stand.
Vollständige Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach dem Unfall: Sachschaden, Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall — gegen die gegnerische Versicherung.
Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr: Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), fahrlässige Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Rechtliche Begleitung und Beratung zur Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), insbesondere bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.
Nach Zugang eines Bußgeldbescheids haben Sie nur 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Versäumen Sie die Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig — auch wenn er angreifbar wäre. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt des Bescheids.
Rechtsanwalt Yener Yendi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Steuerrecht. Er vertritt Mandanten in Bußgeldsachen, Fahrerlaubnisverfahren und Verkehrsstrafverfahren — vor Bußgeld- und Strafgerichten in NRW.
Bußgeldbescheid oder Fahrerlaubnisentzug — wir prüfen Ihren Fall sofort. Die Frist läuft.
Beratung anfragen → +49 (0)2238 965080