Arbeitsrecht · Kündigung · Abfindung · Pulheim

Arbeitsrecht —
rechtssicher auf beiden Seiten

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer — arbeitsrechtliche Konflikte erfordern schnelles und kompetentes Handeln. Wir beraten und vertreten Sie bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Abfindung in Pulheim und der Region Köln.

Kostenfreies telefonisches Orientierungsgespräch — unverbindlich, ohne Verpflichtung.

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Arbeitsrecht — von der Beratung bis zum Urteil

Das Arbeitsrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Fehler bei Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen — und Arbeitnehmern wichtige Ansprüche kosten. Yendi & Partner begleitet Sie auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Kündigung & Kündigungsschutz

Beratung und Vertretung bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, verhaltens-, personen- und betriebsbedingter Kündigung sowie bei Massenentlassungen nach § 17 KSchG.

Aufhebungsvertrag

Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen — mit Blick auf Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, steuerliche Behandlung der Abfindung und Ausschluss zukünftiger Ansprüche.

Abmahnung

Rechtssichere Formulierung von Abmahnungen für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer: Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte und Prüfung auf Rechtmäßigkeit.

Abfindung

Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen — bei betriebsbedingter Kündigung, im Rahmen von Sozialplanverhandlungen und bei Einigung im Gütetermin.

Arbeitszeugnis

Einforderung, Prüfung und Korrektur von qualifizierten Arbeitszeugnissen. Wir kennen die Zeugnissprache und setzen Ihre Ansprüche auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes Zeugnis durch.

Arbeitsvertragsgestaltung

Erstellung von Arbeits-, Freelancer- und Geschäftsführeranstellungsverträgen — AGB-fest, arbeitsgerichtssicher und auf Ihre Bedürfnisse als Arbeitgeber oder GmbH-Gesellschafter zugeschnitten.

Wichtig: Die 3-Wochen-Frist

Nach Erhalt einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung.

Kündigung erhalten oder aussprechen?

Handeln Sie sofort — die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab dem Tag der Zustellung.

Beratung anfragen → +49 (0)2238 965080