Arbeitsrecht · Kündigung · Abfindung · Pulheim

Arbeitsrecht —
Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag

Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG läuft sofort ab Zugang — wer sie verpasst, verliert jeden Anspruch. Sprechen Sie uns noch heute an.

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Yener Yendi — Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht & Verkehrsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber · Yendi & Partner, Pulheim

⚠ 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist absolut — eine Ausnahme gibt es nicht. Warten Sie nicht.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung — die entscheidenden Schritte im Arbeitsrecht sind fristgebunden und lassen keinen Spielraum für Abwarten.

Yendi & Partner berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unser Ansatz: klare Risikoeinschätzung, zügige Reaktion — damit aus einer Kündigung entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung wird.

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Prüfung der Wirksamkeit, Einreichung der Klage innerhalb der 3-Wochen-Frist, Vertretung vor dem Arbeitsgericht bis zur Einigung oder Urteil.

Abfindungsverhandlung

Verhandlung einer Abfindung im Gütertermin oder außergerichtlich. Die gesetzliche Faustformel ist nur der Ausgangspunkt — mit anwaltlicher Vertretung regelmäßig mehr.

Aufhebungsvertrag

Prüfung und Verhandlung: Abfindungshöhe, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Freistellung, Zeugnisformulierung, Wettbewerbsverbot.

Abmahnung

Prüfung der Wirksamkeit, Gegendarstellung, Klage auf Entfernung aus der Personalakte — präventiv vor der nächsten Kündigung.

Arbeitszeugnis

Prüfung auf versteckte Negativformulierungen, Klage auf Zeugnisberichtigung, Durchsetzung des Zeugnisanspruchs nach § 109 GewO.

Arbeitsvertrag

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen — rechtssichere Klauseln auf aktuelle Rechtsprechung geprüft.

Die Kündigung — Ablauf in 3 Schritten

Eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung muss schriftlich zugehen und bestimmte Anforderungen erfüllen — andernfalls ist sie angreifbar.

Schritt 1: Prüfung der Kündigung

Wir prüfen: Schriftform mit Originalunterschrift? Betriebsratsanhörung erfolgt (§ 102 BetrVG)? Liegt ein Kündigungsgrund vor? Sonderkündigungsschutz beachtet (Schwangerschaft, Elternzeit, Betriebsrat)?

Schritt 2: Kündigungsschutzklage — Frist 3 Wochen

Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht. Erster Termin ist der Gütertermin — in der Mehrheit der Fälle endet das Verfahren hier mit einer Einigung und Abfindung.

Schritt 3: Gütertermin und Einigung

Verhandelt werden: Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Zeugnisformulierung, eventuelle Freistellung. Ein erfahrener Anwalt erzielt hier regelmäßig bessere Konditionen.

Häufige Fragen — Arbeitsrecht

Was ist die 3-Wochen-Frist bei Kündigung?

Nach § 4 KSchG muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Diese Frist ist absolut — sie kann nicht verlängert werden. Wer sie verpasst, verliert jeden Anspruch, auch wenn die Kündigung rechtswidrig war.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Faktisch liegt die Abfindung je nach Stärke der Rechtslage zwischen 0,25 und 1,5 Monatsgehältern pro Jahr. Mit anwaltlicher Vertretung wird regelmäßig deutlich mehr erreicht als ohne.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag gefährlich?

Bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen. Außerdem verlieren Sie das Recht auf Kündigungsschutzklage. Unterzeichnen Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung — die Bedingungen sind fast immer verhandelbar.

Was ist eine Abmahnung und was kann ich tun?

Eine Abmahnung rügt eine Pflichtverletzung und droht im Wiederholungsfall mit Kündigung. Sie können eine Gegendarstellung fordern und bei unberechtigter Abmahnung auf Entfernung aus der Personalakte klagen.

Gilt Kündigungsschutz in kleinen Betrieben?

Das KSchG gilt bei mehr als 10 Mitarbeitern und mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Betriebsrat) gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter). Im kostenfreien Erstgespräch erläutern wir die Kostenstruktur transparent.

Kündigung erhalten? Sofort handeln.

Die 3-Wochen-Frist läuft. Kostenfreies Erstgespräch — wir sagen Ihnen sofort, wie Sie vorgehen können.

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