Steuerstrafrecht

Selbstanzeige: Chancen und Grenzen nach § 371 AO

8 min Lesezeit · Yendi & Partner, Pulheim

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein im deutschen Recht einzigartiges Instrument: Sie ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, trotz vollendeter Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen – wenn die Voraussetzungen lückenlos erfüllt sind.

Chancen

Eine wirksame Selbstanzeige beseitigt die Strafbarkeit vollständig. Der Steuerpflichtige vermeidet ein Strafverfahren, einen Eintrag im Bundeszentralregister und die gravierenden beruflichen wie persönlichen Konsequenzen einer Verurteilung. Wirtschaftlich betrachtet verbleibt allein die Pflicht zur Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen.

Grenzen

Die Anforderungen sind streng und fehlerintolerant:

Häufiger Fehler

Eigenständige Nacherklärungen ohne fachkundige Begleitung scheitern regelmäßig an der Vollständigkeitsanforderung – mit der Folge, dass der Sperrgrund der Tatentdeckung eintritt und Straffreiheit endgültig versperrt ist.

Unser Rat

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