Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung: Welche Strafe droht — und ab wann?

Fachanwalt für Steuerrecht · Yendi & Partner, Pulheim / Köln

Die Strafe für Steuerhinterziehung reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem vom hinterzogenen Betrag ab — aber auch von Dauer, Vorsatz und Nachzahlung. Dieser Beitrag erklärt den Strafrahmen des § 370 AO, das Strafmaß nach Betrag und die Verjährung.

Was gilt als Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Strafbar macht sich, wer gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig verschweigt und dadurch Steuern verkürzt. Erfasst sind vorsätzliche Taten. Wer lediglich leichtfertig — also grob fahrlässig — handelt, begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung), die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht: Strafbar ist die Tat bereits ab einem verkürzten Betrag von einem Euro, und auch der Versuch ist strafbar. Für die Höhe der Strafe ist der hinterzogene Betrag jedoch der wichtigste Maßstab.

Strafrahmen nach § 370 AO im Überblick

GrundlageMaßstabRechtsfolge
Grundtatbestand § 370 Abs. 1 AOab 1 Euro VerkürzungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwerer Fall § 370 Abs. 3 AORegelbeispiel ab 50.000 EuroFreiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Leichtfertige Verkürzung § 378 AOgrobe FahrlässigkeitGeldbuße bis 50.000 Euro (Ordnungswidrigkeit)
Hinterziehungszinsen § 235 AO6 % p. a. auf den hinterzogenen Betrag

Strafmaß nach hinterzogenem Betrag

Das konkrete Strafmaß bestimmt das Gericht im Einzelfall. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch Größenordnungen entwickelt, an denen sich die Praxis orientiert. Sie sind keine festen Grenzen, sondern Anhaltspunkte:

Entscheidend ist immer der Einzelfall: Neben dem Betrag zählen Dauer und Systematik der Tat, der Grad des Vorsatzes, ein etwaiges Geständnis und vor allem die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern.

Besonders schwerer Fall — wann er vorliegt

§ 370 Abs. 3 AO nennt Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall. Dazu zählt insbesondere die Hinterziehung „in großem Ausmaß", die die Rechtsprechung ab einem Betrag von 50.000 Euro annimmt, außerdem der Missbrauch der Amtsträgerstellung, die Verwendung gefälschter Belege und die bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, verschiebt sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe — eine reine Geldstrafe scheidet dann aus.

Geldstrafe: Bemessung in Tagessätzen

Wird eine Geldstrafe verhängt, erfolgt dies in Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und orientiert sich häufig an der Höhe des hinterzogenen Betrags. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Nettoeinkommen des Betroffenen. Unabhängig von der Strafe sind die hinterzogenen Steuern selbst nebst Hinterziehungszinsen (6 % p. a. nach § 235 AO) nachzuzahlen.

Verjährung: strafrechtlich und steuerlich

Bei der Verjährung sind zwei Ebenen zu trennen:

Selbstanzeige: der Weg zur Straffreiheit

Wer eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann über eine Selbstanzeige nach § 371 AO Straffreiheit erlangen — allerdings nur unter engen Voraussetzungen: Die Anzeige muss vollständig sein, rechtzeitig vor der Tatentdeckung erfolgen und mit fristgerechter Nachzahlung der Steuern samt Zinsen verbunden sein. Ab 25.000 Euro je Tat kommt ein Strafzuschlag nach § 398a AO hinzu. Eine unvollständige Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Ausführlich dazu: Selbstanzeige § 371 AO: Chancen und Grenzen.

Wenn bereits ein Vorwurf im Raum steht oder Ermittlungen laufen, finden Sie weitere Informationen zur Verteidigung auf unseren Seiten Steuerhinterziehung Köln und Steuerstrafrecht Köln.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag droht bei Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe?

Der Grundtatbestand des § 370 AO sieht ab einem verkürzten Betrag von einem Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Nach der Rechtsprechung dienen Größenordnungen zur Orientierung: Bei sehr hohen Beträgen — insbesondere ab etwa einer Million Euro je Tat — kommt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht. Es sind Orientierungswerte, keine festen Grenzen.

Wird Steuerhinterziehung immer bestraft?

Nicht jede Steuerhinterziehung endet mit einer Verurteilung. Bei geringen Beträgen kann das Verfahren nach §§ 153, 153a StPO eingestellt werden, gegebenenfalls gegen eine Geldauflage. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO kann zur Straffreiheit führen.

Kann Steuerhinterziehung mit Bewährung enden?

Ja. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann nach § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose besteht. Bei besonders hohen Beträgen wird eine Bewährung zunehmend kritisch gesehen. Die vollständige Nachzahlung wirkt sich in der Regel günstig aus.

Wie hoch ist die Geldstrafe bei Steuerhinterziehung?

Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen. Zusätzlich sind die hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen (6 % p. a. nach § 235 AO) nachzuzahlen.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Die strafrechtliche Verjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen fünfzehn Jahre. Die steuerliche Festsetzungsverjährung beträgt bei Hinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Ihren konkreten Fall beraten wir Sie persönlich.

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