Eigenbedarfskündigung erhalten? Nebenkostenabrechnung prüfen? Mietmangel? Wir vertreten Mieter und Vermieter in Pulheim und Köln — klar, schnell, durchsetzungsstark.
Kostenfreies Erstgespräch · Pulheim & Köln
Erstgespräch anfragen → 02238 965080Mietrecht schützt Mieter stark — aber auch Vermieter haben klare Rechte, die konsequent durchgesetzt werden müssen. Entscheidend ist, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.
Ob Eigenbedarfskündigung, Streit um die Nebenkostenabrechnung, Mietminderung wegen Mängeln oder gewerbliches Mietrecht — Yendi & Partner berät beide Seiten und vertritt Sie zielgerichtet.
Prüfung der Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung — formelle und materielle Anforderungen, Härtegründe, Widerspruch, vorgetäuschter Eigenbedarf und Schadensersatz.
Prüfung der Abrechnung auf formelle Mängel, nicht umlagefähige Kosten, falschen Verteilerschlüssel und Ausschlussfrist (12 Monate nach Abrechnungsende).
Durchsetzung der Mietminderung bei Schimmel, Heizungsausfall, Lärm oder sonstigen Mängeln — Höhe der Minderungsquote nach Rechtsprechung, Mangelanzeige, Vorgehen.
Vertretung des Vermieters bei Räumungsklage nach Kündigung — oder Verteidigung des Mieters gegen eine unwirksame Kündigung und drohende Räumung.
Prüfung der Wirksamkeit einer Mieterhöhung (Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Modernisierungsumlage) — Zustimmungsklage oder Widerspruch gegen unberechtigte Erhöhungen.
Gestaltung und Prüfung gewerblicher Mietverträge: Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Indexklauseln, Optionen, Schönheitsreparaturen — weitgehend frei von Mieterschutzvorschriften.
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Bedarf des Vermieters konkret und nachvollziehbar dargelegt wird — allgemeine Formulierungen genügen nicht und machen die Kündigung angreifbar.
Eigenbedarf kann für den Vermieter selbst, für Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) und Haushaltsangehörige angemeldet werden. Die Kündigungsbegründung muss den konkreten Bedarf der betreffenden Person darlegen.
Ja, aber der Eigenbedarf muss konkret begründet werden. Fristen: bis 5 Jahre = 3 Monate, 5–8 Jahre = 6 Monate, über 8 Jahre = 9 Monate. Mieter können bei Härtegründen Widerspruch einlegen (bis 2 Monate vor Ablauf der Frist). Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zu Schadensersatz.
Wenn sie nach 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugeht (Ausschlussfrist), formell fehlerhaft ist, nicht umlagefähige Kosten enthält oder der Verteilerschlüssel falsch ist. Wir prüfen Ihre Abrechnung auf alle Angriffspunkte.
Bei einem Mangel der Mietsache (Schimmel, Heizungsausfall, Lärm, Wasserschaden), nachdem Sie den Vermieter informiert haben. Wichtig: Nicht einfach kürzen ohne Ankündigung — das kann als Zahlungsverzug gewertet werden. Wir bestimmen die richtige Minderungsquote.
Prüfen Sie zunächst, ob die zugrunde liegende Kündigung wirksam war. Wenn nicht, kann die Räumungsklage abgewehrt werden. Auch bei Härtegründen ist eine Verlängerung möglich. Sprechen Sie uns umgehend an — Fristen sind eng.
Maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze, in angespannten Märkten 15 %). Basis ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Modernisierungsumlagen: maximal 8 % der Kosten. Die Erhöhung muss formell korrekt sein — sonst ist sie unwirksam.
Gewerbliche Mietverträge sind weitgehend frei gestaltbar — kaum Mieterschutz. Streitpunkte: Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Indexklauseln, Verlängerungsoptionen. Fehler im Vertrag sind langfristig teuer. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen.
Eigenbedarfskündigung, Nebenkosten, Mängel, Räumung — kostenfreies Erstgespräch.
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