Insolvenzrecht · Sanierung · Pulheim

Insolvenzrecht —
Restrukturierung statt Abwicklung

Eine Krise muss nicht das Ende bedeuten. Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen durch Insolvenzsituationen mit dem Ziel, Substanz zu erhalten, Schulden zu sanieren und einen Neustart zu ermöglichen — rechtlich und steuerlich aus einer Hand.

Kostenfreies telefonisches Orientierungsgespräch — unverbindlich, ohne Verpflichtung.

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Insolvenzrecht — früh handeln schützt

Wer frühzeitig handelt, hat die meisten Optionen. Das Insolvenzrecht bietet zahlreiche Instrumente — vom Schutzschirmverfahren über die Eigenverwaltung bis zur geordneten Abwicklung. Yendi & Partner berät Unternehmen, Geschäftsführer und Gläubiger in allen Phasen der Krise.

Insolvenzberatung & Krisenfrüherkennung

Frühzeitige Analyse der wirtschaftlichen Situation, Prüfung auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17, 19 InsO), Beratung zur Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers.

Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)

Das Schutzschirmverfahren ermöglicht die Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts, ohne die Kontrolle über das Unternehmen zu verlieren. Voraussetzung: drohende, nicht eingetretene Insolvenz.

Eigenverwaltung (§ 270 InsO)

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters erhalten. Wir begleiten die Antragstellung, Gläubigerverhandlungen und Planerstellung.

Gläubigervertretung

Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren, Teilnahme an Gläubigerversammlungen, Prüfung auf anfechtbare Handlungen und Insolvenzanfechtung.

Verbraucherinsolvenz

Beratung und Begleitung von Privatpersonen im Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Geschäftsführerhaftung

Beratung zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und bei Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 64 GmbHG a.F. / § 15b InsO n.F.).

Steuerrechtliche Aspekte der Insolvenz

Im Insolvenzverfahren entstehen regelmäßig komplexe Steuerfragen: Besteuerung von Sanierungsgewinnen, Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren, steuerliche Behandlung von Forderungsverzichten und die Masseverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Als Kanzlei mit steuerrechtlichem Schwerpunkt sind wir auch hier Ihr Ansprechpartner.

Antragspflicht — keine Zeit verlieren

Geschäftsführer einer GmbH sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, binnen 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Wer diese Frist versäumt, haftet persönlich für Gläubigerschäden und macht sich strafbar. Handeln Sie sofort — je früher Sie beraten werden, desto mehr Optionen bleiben.

Krise erkannt? Jetzt beraten lassen.

Liquiditätsengpass, drohende Insolvenz oder Forderungsausfall — sprechen Sie uns vertraulich an.

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