Eine Betriebsprüfung ist zunächst ein normales Verfahren des Finanzamts — kein Grund zur Panik, aber ein Anlass, strukturiert vorzugehen. Diese Checkliste fasst die sieben wichtigsten Schritte zusammen. Sie können sie direkt ausdrucken oder als PDF speichern.
Prüfungsanordnung genau lesen
Prüfen Sie, welche Steuerarten und welche Jahre die Prüfung umfasst und wann sie beginnen soll. Die Prüfungsanordnung nach § 196 AO steckt den Rahmen ab — nur was dort steht, darf geprüft werden.
Fristen und Prüfungsbeginn notieren
Notieren Sie den angesetzten Prüfungsbeginn. Eine Verlegung ist auf begründeten Antrag möglich — etwa zur Vorbereitung oder Terminkoordination mit Ihrer Beratung.
Frühzeitig fachliche Begleitung einschalten
Binden Sie Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht vor Prüfungsbeginn ein — nicht erst, wenn Probleme auftreten. Die entscheidenden Weichen werden zu Beginn gestellt.
Unterlagen vollständig und geordnet bereitstellen
Buchführung, Belege, Verträge und Aufzeichnungen der Prüfungsjahre vollständig und geordnet vorbereiten. Bei digitaler Buchführung ist der Datenzugriff nach GoBD vorzubereiten.
Nur Angefordertes herausgeben
Geben Sie die angeforderten Unterlagen heraus, aber machen Sie keine spontanen Auskünfte über den Prüfungsgegenstand hinaus. Auskünfte werden vorbereitet und über die Beratung koordiniert.
Bei Strafverdacht: Schweigerecht wahren
Ergibt sich ein Verdacht auf Steuerhinterziehung, wird die Prüfung an die Straf- und Bußgeldsachenstelle abgegeben. Ab diesem Moment gilt Ihr Schweigerecht — keine Angaben zur Sache, bevor ein Verteidiger eingeschaltet ist.
Schlussbesprechung und Prüfungsbericht prüfen
Bereiten Sie die Schlussbesprechung vor und lassen Sie den Prüfungsbericht fachlich prüfen. Gegen den geänderten Steuerbescheid ist innerhalb eines Monats Einspruch nach § 347 AO möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten Steuerstrafrecht Köln und Steuerhinterziehung Köln sowie im Ratgeber Selbstanzeige § 371 AO.
Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Ihren konkreten Fall beraten wir Sie persönlich.