Mietrecht · Köln · Pulheim · Rhein-Erft-Kreis

Kündigung, Mieterhöhung & Kaution —
Ihr Mietrechtsanwalt in Köln & Pulheim

Eigenbedarfskündigung erhalten? Ungerechtfertigte Mieterhöhung? Kaution wird nicht zurückgezahlt? Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln und Pulheim vertreten wir Mieter und Vermieter vor dem Amtsgericht Köln und dem Landgericht Köln.

Kostenfreies Erstgespräch · Reaktion meist noch am selben Werktag.

Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080

Unsere Leistungen — Köln & Pulheim

Eigenbedarfskündigung anfechten — Köln

Eigenbedarfskündigungen sind häufig formell oder inhaltlich angreifbar. Wir prüfen jeden Eigenbedarfsfall auf Formalfehler, vorgeschützten Eigenbedarf und soziale Härte — und vertreten Sie vor dem Amtsgericht Köln.

Mieterhöhung prüfen & anfechten

Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Wir prüfen den Kölner Mietspiegel, die Vergleichsmiete und Formvorschriften — und widersprechen zu hohen Erhöhungen fristgerecht.

Kaution einklagen — Köln & Pulheim

Vermieter zahlt die Kaution nach Auszug nicht zurück? Wir mahnen ab, klagen wenn nötig beim Amtsgericht Köln und setzen die Rückzahlung durch — inklusive Zinsen.

Mängel & Mietminderung

Schimmel, Heizungsausfall, Lärmbelastung — wir dokumentieren Mängel rechtssicher, fordern Beseitigung und berechnen die zulässige Mietminderungsquote für Wohnungen in Köln und Pulheim.

Kündigung wegen Mietrückstand

Zwei Monatsmieten im Rückstand — fristlose Kündigung. Wir vertreten Vermieter bei Räumungsklagen vor dem Amtsgericht Köln und Mieter bei der Abwehr von Räumungsklagen.

Gewerbemietrecht Köln

Gewerbliche Mietverhältnisse haben eigene Spielregeln: längere Laufzeiten, Indexklauseln, Konkurrenzschutz. Wir beraten Gewerberaummieter und -vermieter in Köln und Pulheim.

Typische Situationen — und was wir tun

Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf — muss ich ausziehen?

Nicht sofort und nicht zwingend. Eigenbedarfskündigungen müssen formell korrekt sein, den Eigenbedarf konkret begründen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Härtegründe (Alter, Behinderung, lange Mietdauer) können dem entgegenstehen. Wir prüfen jeden Eigenbedarfsfall kostenfrei im Erstgespräch.

Kölner Vermieter erhöht die Miete — muss ich zahlen?

Nur wenn die Erhöhung rechtmäßig ist: Der Kölner Mietspiegel begrenzt zulässige Erhöhungen; die Kappungsgrenze von 15% in 3 Jahren gilt in Köln. Viele Mieterhöhungen enthalten Fehler. Wir prüfen und widersprechen bei Bedarf.

Meine Wohnung hat Schimmel — was sind meine Rechte?

Schimmel ist ein Mangel — der Vermieter muss ihn beseitigen. Bis zur Beseitigung können Sie die Miete mindern. Wir berechnen die Minderungsquote, schreiben die Mängelanzeige und klagen wenn nötig vor dem Amtsgericht Köln auf Beseitigung.

Häufige Fragen

Gilt der Kölner Mietspiegel auch für Pulheim?

Nein — Pulheim hat keinen qualifizierten Mietspiegel. Für Wohnungen in Pulheim wird auf Vergleichsmieten aus der Region und den Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises abgestellt. Wir prüfen die ortsübliche Vergleichsmiete in jedem Einzelfall.

Wie hoch darf die Mieterhöhung in Köln sein?

In Köln gilt die Kappungsgrenze von 15% innerhalb von 3 Jahren. Außerdem darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete laut Kölner Mietspiegel nicht übersteigen. Modernisierungsmietertererhöhungen unterliegen eigenen Regeln.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich innerhalb von 3–6 Monaten nach Mietende und Schlüsselrückgabe. Der Vermieter darf einen angemessenen Betrag für eventuelle Nachforderungen einbehalten — aber nicht für immer. Wir klagen nach Ablauf der Frist auf Rückzahlung inklusive Zinsen.

Vertreten Sie auch Vermieter?

Ja — wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter aus Köln und Pulheim: bei Räumungsklagen, Schadenersatz nach Auszug, Betriebskostenabrechnungen und Gewerbemietrecht.

Mietrechtliches Problem in Köln oder Pulheim?

Kündigung, Mieterhöhung, Kaution oder Mängel — wir prüfen Ihren Fall im kostenfreien Erstgespräch. Schnell, diskret, ergebnisorientiert.

Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080