Eigenbedarfskündigung erhalten? Ungerechtfertigte Mieterhöhung? Kaution wird nicht zurückgezahlt? Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln und Pulheim vertreten wir Mieter und Vermieter vor dem Amtsgericht Köln und dem Landgericht Köln.
Kostenfreies Erstgespräch · Reaktion meist noch am selben Werktag.
Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080Eigenbedarfskündigungen sind häufig formell oder inhaltlich angreifbar. Wir prüfen jeden Eigenbedarfsfall auf Formalfehler, vorgeschützten Eigenbedarf und soziale Härte — und vertreten Sie vor dem Amtsgericht Köln.
Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Wir prüfen den Kölner Mietspiegel, die Vergleichsmiete und Formvorschriften — und widersprechen zu hohen Erhöhungen fristgerecht.
Vermieter zahlt die Kaution nach Auszug nicht zurück? Wir mahnen ab, klagen wenn nötig beim Amtsgericht Köln und setzen die Rückzahlung durch — inklusive Zinsen.
Schimmel, Heizungsausfall, Lärmbelastung — wir dokumentieren Mängel rechtssicher, fordern Beseitigung und berechnen die zulässige Mietminderungsquote für Wohnungen in Köln und Pulheim.
Zwei Monatsmieten im Rückstand — fristlose Kündigung. Wir vertreten Vermieter bei Räumungsklagen vor dem Amtsgericht Köln und Mieter bei der Abwehr von Räumungsklagen.
Gewerbliche Mietverhältnisse haben eigene Spielregeln: längere Laufzeiten, Indexklauseln, Konkurrenzschutz. Wir beraten Gewerberaummieter und -vermieter in Köln und Pulheim.
Nicht sofort und nicht zwingend. Eigenbedarfskündigungen müssen formell korrekt sein, den Eigenbedarf konkret begründen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Härtegründe (Alter, Behinderung, lange Mietdauer) können dem entgegenstehen. Wir prüfen jeden Eigenbedarfsfall kostenfrei im Erstgespräch.
Nur wenn die Erhöhung rechtmäßig ist: Der Kölner Mietspiegel begrenzt zulässige Erhöhungen; die Kappungsgrenze von 15% in 3 Jahren gilt in Köln. Viele Mieterhöhungen enthalten Fehler. Wir prüfen und widersprechen bei Bedarf.
Schimmel ist ein Mangel — der Vermieter muss ihn beseitigen. Bis zur Beseitigung können Sie die Miete mindern. Wir berechnen die Minderungsquote, schreiben die Mängelanzeige und klagen wenn nötig vor dem Amtsgericht Köln auf Beseitigung.
Nein — Pulheim hat keinen qualifizierten Mietspiegel. Für Wohnungen in Pulheim wird auf Vergleichsmieten aus der Region und den Gutachterausschuss des Rhein-Erft-Kreises abgestellt. Wir prüfen die ortsübliche Vergleichsmiete in jedem Einzelfall.
In Köln gilt die Kappungsgrenze von 15% innerhalb von 3 Jahren. Außerdem darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete laut Kölner Mietspiegel nicht übersteigen. Modernisierungsmietertererhöhungen unterliegen eigenen Regeln.
Grundsätzlich innerhalb von 3–6 Monaten nach Mietende und Schlüsselrückgabe. Der Vermieter darf einen angemessenen Betrag für eventuelle Nachforderungen einbehalten — aber nicht für immer. Wir klagen nach Ablauf der Frist auf Rückzahlung inklusive Zinsen.
Ja — wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter aus Köln und Pulheim: bei Räumungsklagen, Schadenersatz nach Auszug, Betriebskostenabrechnungen und Gewerbemietrecht.
Kündigung, Mieterhöhung, Kaution oder Mängel — wir prüfen Ihren Fall im kostenfreien Erstgespräch. Schnell, diskret, ergebnisorientiert.
Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080