Überschuldet? Zahlungsunfähig? Gläubiger drängen? Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Köln und Pulheim begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen durch das Insolvenzverfahren — vom Antrag beim Insolvenzgericht Köln bis zur Restschuldbefreiung. Auch Gläubigervertretung.
Kostenfreies Erstgespräch · Reaktion meist noch am selben Werktag.
Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080Verbraucherinsolvenz mit Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren: Wir begleiten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln und die Wohlverhaltensphase bis zur Entschuldung.
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit verpflichtet GmbH-Geschäftsführer zur sofortigen Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO). Wir prüfen die Insolvenzreife, stellen den Antrag beim Insolvenzgericht Köln und begleiten Eigenverwaltung oder reguläre Insolvenz.
Vor dem Insolvenzantrag versuchen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit allen Gläubigern — oft günstiger und schneller als das förmliche Insolvenzverfahren. Wir koordinieren Verhandlungen mit Banken, Finanzamt und Privatgläubigern.
Nach 3 Jahren in der Privatinsolvenz werden bei guter Führung alle Restschulden erlassen. Wir begleiten die Wohlverhaltensphase, beraten zu zulässigen Nebenverdiensten und bereiten die Beantragung der Restschuldbefreiung vor.
Ihr Schuldner ist insolvent? Wir vertreten Gläubiger in Kölner Insolvenzverfahren: Forderungsanmeldung, Prüfung der Insolvenztabelle, Teilnahme an Gläubigerversammlungen, Anfechtung verdächtiger Zahlungen.
Zu späte Insolvenzantragstellung führt zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Wir prüfen das Haftungsrisiko und verteidigen Sie gegen Haftungsklagen des Insolvenzverwalters.
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme aller Verbindlichkeiten und Einnahmen. Dann prüfen wir: außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich? Privatinsolvenz sinnvoll? In welchem Zeitraum ist die Restschuldbefreiung erreichbar? Wir beraten kostenlos im Erstgespräch und gehen den nächsten Schritt gemeinsam.
Ja — bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer innerhalb von 6 Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Verspätete Antragstellung ist eine Straftat. Wir prüfen sofort die Insolvenzreife und leiten alle notwendigen Schritte ein.
Ihre Forderung muss beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wir übernehmen die Anmeldung, prüfen die Quotenerwartung und vertreten Sie im Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht Köln.
Seit der Reform 2021 beträgt die Restschuldbefreiungsphase 3 Jahre — ohne Mindestzahlung an die Gläubiger. Das Privatinsolvenzverfahren beginnt mit dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und dem Antrag beim Amtsgericht Köln.
Fast alle — Ausnahmen sind vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Unterhaltsschulden aus vorsätzlicher Verletzung und bestimmte Steuerschulden. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Ihrer Schulden von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Nein — das sogenannte Schonvermögen ist geschützt: Haushaltsgegenstände, Berufsausrüstung, angemessenes Fahrzeug, Altersvorsorge (teilweise). Pfändbar ist nur der pfändbare Einkommensanteil und nicht schonungswürdiges Vermögen.
Ja — auch Selbständige können Privatinsolvenz anmelden. Bei noch aktiver Selbständigkeit gibt es besondere Regelungen. Wir prüfen die konkrete Situation und den optimalen Weg.
Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz oder Gläubigervertretung — wir prüfen Ihre Situation im kostenfreien Erstgespräch. Diskret und ergebnisorientiert.
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