Fristlose Kündigung erhalten? Abmahnung im Postfach? Arbeitgeber zahlt nicht? Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Köln. Die Klagefrist bei Kündigungen beträgt nur 3 Wochen — handeln Sie sofort.
Kostenfreies Erstgespräch · Reaktion meist noch am selben Werktag.
Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080Erhalt einer Kündigung bedeutet nicht, dass Sie sie akzeptieren müssen. Wir prüfen Formfehler, mangelnde Sozialauswahl und fehlende Betriebsratsanhörung — und erheben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln.
Ob im Kündigungsschutzverfahren oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags — wir verhandeln für Sie die maximal mögliche Abfindung. Viele Arbeitgeber in Köln zahlen freiwillig, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.
Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann Ihren Job gefährden und muss aus der Personalakte. Wir prüfen jede Abmahnung und verfassen bei Bedarf sofort einen schriftlichen Widerspruch.
Ein Aufhebungsvertrag klingt oft harmlos — kann aber teuer werden (Sperrzeit ALG I, kein Kündigungsschutz). Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag, bevor Sie unterschreiben.
Systematisches Mobbing oder Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter oder Herkunft — wir dokumentieren, mahnen ab und klagen vor dem Arbeitsgericht Köln auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Arbeitgeber zahlt Lohn nicht, zu spät oder zu wenig? Wir machen ausständige Lohnanspüche gerichtlich geltend — schnell und zuverlässig vor dem Arbeitsgericht Köln.
Sofort handeln: Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung unwiderruflich wirksam — auch wenn sie rechtswidrig war. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Kündigung.
Unterschreiben Sie niemals sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann eine ALG-Sperrzeit von 12 Wochen auslösen, auf Urlaubsansprüche verzichten und Schadensersatzansprüche ausschließen. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag und verhandeln nach.
Mobbing ist schwer zu beweisen, wenn man es nicht dokumentiert. Wir helfen Ihnen bei der systematischen Dokumentation, schreiben Abmahnungen und klagen bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht Köln auf Schadensersatz und Unterlassung.
Exakt 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut — auch bei offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen. Warten Sie nicht. Kontaktieren Sie uns am Tag des Erhalts.
Nein — es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Köln einigen sich die meisten Parteien im Gütertermin auf einen Vergleich mit Abfindung. Die Höhe hängt von Beschäftigungsdauer, Alter und Gehalt ab.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wenn Sie gewinnen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten vollständig. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir die Kosten transparent.
Ja — wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus Köln und Pulheim: bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifvertragsanwendung.
Die 3-Wochen-Frist läuft ab dem Tag der Kündigung. Kostenfreies Erstgespräch — wir prüfen Ihren Fall sofort.
Kostenfreies Erstgespräch → 02238 965080