Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder Kontopfändungen drohen, ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Das Insolvenzrecht bietet wirksame Instrumente, um Einzelvollstreckungen zu stoppen und wirtschaftlichen Handlungsspielraum zurückzugewinnen.
Vollstreckungsschutz vor Insolvenz
Bereits im Vorfeld eines Insolvenzantrags bestehen Verteidigungsmöglichkeiten: die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) bei materiell-rechtlichen Einwendungen, die Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Verfahrensfehlern oder Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, Zeit für eine geordnete Sanierung oder Verhandlung zu gewinnen.
Wirkung des Insolvenzantrags
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift das Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO: Sämtliche Einzelzwangsvollstreckungen sind kraft Gesetzes unzulässig. Bereits im Eröffnungsverfahren kann das Insolvenzgericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO anordnen – einschließlich eines Vollstreckungsverbots.
Strategische Optionen
Ob Eigenverwaltung (§ 270 InsO), Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) oder Regelinsolvenz – die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidet über den Erhalt des Unternehmens. Für natürliche Personen bietet die Restschuldbefreiung nach drei Jahren die Perspektive eines wirtschaftlichen Neuanfangs.
Unser Rat
Warten Sie nicht, bis vollendete Tatsachen geschaffen sind. Je früher Sie anwaltliche Begleitung hinzuziehen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bleiben erhalten – von der Vollstreckungsabwehr bis zur insolvenzrechtlichen Sanierung.