Verkehrsrecht

Nach dem Unfall: Ihre Ansprüche — was Ihnen wirklich zusteht

Yendi & Partner, Pulheim

Ein Verkehrsunfall ist belastend — umso wichtiger ist es, keine Ansprüche zu verschenken. Als Geschädigter steht Ihnen ein umfassender Schadensersatz gegen den Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu (§ 7 StVG, § 115 VVG). Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu ersetzen — aber sie wird von sich aus nicht das Maximum zahlen, was Ihnen zusteht.

Was Sie unmittelbar an der Unfallstelle tun sollten

Die ersten Schritte nach einem Unfall legen die Grundlage für eine erfolgreiche Schadensregulierung:

Materielle Schadensersatzansprüche im Detail

Sie haben Anspruch auf Erstattung aller unfallbedingten Vermögensschäden. Die wichtigsten Positionen:

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Während Ihr Fahrzeug repariert wird oder ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss, haben Sie die Wahl: Entweder mieten Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) — oder Sie beantragen eine Nutzungsausfallentschädigung, auch wenn Sie kein Fahrzeug mieten. Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich nach der sogenannten Nutzungsausfallentschädigungstabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch und liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 € und über 200 € pro Tag. Auch wenn Sie ein Ersatzfahrzeug mieten, gelten Obergrenzen — ein teureres Luxusfahrzeug müssen Sie auf eigene Kosten nicht nehmen.

Personenschäden: Schmerzensgeld, Verdienstausfall und mehr

Bei körperlichen Verletzungen stehen Ihnen über den reinen Sachschaden hinaus weitere Ansprüche zu:

Wichtig: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung ohne anwaltliche Prüfung. Solche Angebote, die unmittelbar nach dem Unfall unterbreitet werden, liegen regelmäßig deutlich unter dem tatsächlichen Anspruch — und mit der Unterschrift verzichten Sie auf alle künftigen Forderungen, auch auf noch nicht absehbare Spätfolgen.

Mitschuld und Mitverschulden — was gilt bei Teilschuld?

Wenn Sie selbst zum Unfallgeschehen beigetragen haben, werden die Ansprüche nach dem Grad des Mitverschuldens (§ 254 BGB) gekürzt. Bei 30 % Mitschuld erhalten Sie 70 % der Gesamtschadensansprüche. Selbst bei 100 % Eigenverschulden kann aus der Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ein Restanspruch von 20–25 % bestehen bleiben — dies hängt vom Einzelfall ab. Eine Quotelung ist oft Verhandlungssache; Versicherungen neigen dazu, die Quote zu Lasten des Geschädigten zu verschieben.

Verjährung und Fristen

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall stattfand. Bei Verletzungen, die sich erst später zeigen, beginnt die Verjährung erst mit Kenntnis. Trotzdem gilt: Je früher anwaltliche Begleitung hinzugezogen wird, desto mehr Beweise sind noch frisch und desto stärker ist die Verhandlungsposition.

Anwaltskosten — wer trägt sie?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten vollständig. Für Sie entsteht kein zusätzliches Kostenrisiko, wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn eine eigene Rechtsschutzversicherung vorhanden ist — die Anwaltskosten sind ein eigener Schadensersatzposten gegenüber dem Unfallgegner.

Unser Rat

Überlassen Sie die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung. Diese vertritt ausschließlich ihre eigenen Interessen — nicht Ihre. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche vollumfänglich und ohne verstecktes Kostenrisiko durch. Kontaktieren Sie uns zeitnah nach dem Unfall — damit keine Fristen versäumt werden und keine Beweise verloren gehen.

Unfall gehabt? Ansprüche sichern.

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Risiko: null. Kontaktieren Sie uns jetzt.

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