Ein Verkehrsunfall ist belastend – umso wichtiger ist es, keine Ansprüche zu verschenken. Als Geschädigter steht Ihnen ein umfassender Schadensersatz gegen den Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu (§ 7 StVG, § 115 VVG).
Materielle Schäden
Sie haben Anspruch auf Erstattung sämtlicher unfallbedingter Vermögensschäden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Mietwagen- bzw. Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten sowie die Kosten eines eigenen Sachverständigengutachtens – und zwar unabhängig vom Verschulden, bereits aus der Betriebsgefahr.
Personenschäden
Bei Verletzungen stehen Ihnen Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB), Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und ein etwaiger Haushaltsführungsschaden zu. Bei Dauerschäden kommt eine Schmerzensgeldrente in Betracht.
Was Sie sofort tun sollten
Sichern Sie Beweise: Fotos der Unfallstelle, Zeugen notieren, polizeiliche Unfallaufnahme veranlassen. Lassen Sie Verletzungen unverzüglich ärztlich dokumentieren. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung ohne anwaltliche Prüfung – solche Angebote liegen regelmäßig deutlich unter dem tatsächlichen Anspruch.
Unser Rat
Überlassen Sie die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche vollumfänglich durch – die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall der Schädiger.